Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch Insolvenzverwalter

VonHagen Döhl

Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft durch Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldner in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht anwendbar.
(BGH, Urteil vom 19.3.2009 – IX ZR 58/08)

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