Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

VonHagen Döhl

Kündigung wegen verspäteter Krankmeldung

Eine verspätete Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz rechtfertigt (auch) nach erfolgloser Abmahnung regelmäßig nicht die fristlose Kündigung. Angesichts des regelmäßig geringen Gewichts dieser Pflichtversäumnis ist es dem Arbeitgeber vielmehr zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung fortzusetzen.
(LAG Köln, Urteil vom 07.01.2008 – 14 Sa 1311/07)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort