BAG: Arbeitnehmer kann sich nicht im Nachhinein auf Unwirksamkeit einer akzeptierten Kündigung berufen

VonHagen Döhl

BAG: Arbeitnehmer kann sich nicht im Nachhinein auf Unwirksamkeit einer akzeptierten Kündigung berufen

Spricht ein Arbeitnehmer eine schriftliche außerordentliche Kündigung aus, so kann er sich später regelmäßig nicht auf deren Unwirksamkeit berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 12.03.2009 (Az.: 2 AZR 894/07) entschieden. Es verstoße gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, wenn der Arbeitnehmer sich gegen eine zuvor von ihm ausgesprochene und vom Arbeitgeber akzeptierte außerordentliche Kündigung wende.

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