BGH erwägt pauschalen Flächenansatz von Balkonen und Terassen von Mietwohnungen mit 25 Prozent

VonHagen Döhl

BGH erwägt pauschalen Flächenansatz von Balkonen und Terassen von Mietwohnungen mit 25 Prozent

Der Bundesgerichtshof erwägt, Terrassen und Balkone bei der Berechnung der Gesamtfläche einer Mietwohnung generell mit einem Viertel anzusetzen. Das wurde am 04.02.2009 bei einer Verhandlung in Karlsruhe deutlich. Im konkreten Fall hat der Mieter einer schicken Kölner Maisonette-Wohnung seine Miete gekürzt, weil der Vermieter die Fläche der beiden Dachterrassen im Mietvertrag aus seiner Sicht zu hoch angesetzt hatte. Nach den Worten des BGH-Senatsvorsitzenden Wolfgang Ball überlegt der Senat, für solche Flächen pauschal die früher übliche Quote von 25 Prozent anzuwenden – was Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schaffen würde. Ein Urteil wird erst am 22.04.2009 verkündet.

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