Mercedes-Benz entschädigt für höheren Spritbedarf

VonHagen Döhl

Mercedes-Benz entschädigt für höheren Spritbedarf

In dem langen Rechtsstreit, den sich der Autobauer Mercedes-Benz mit einem Autokäufer wegen des erhöhten Spritverbrauchs seines Fahrzeugs lieferte, hat der Konzern am 20.11.2008 klein beigegeben. Mercedes-Benz zog die Berufung gegen ein für ihn ungünstiges Urteil erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zurück und erklärte sich bereit, Schadenersatz für den Spritverbrauch zu zahlen, soweit dieser höher ist als angegeben. Zudem wolle das Unternehmen einmalig 2.500 Euro des Kaufpreises erstatten. Dies berichtet die Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 20.11.2008.
Der Kläger hatte 2005 ein Dieselfahrzeug von Mercedes-Benz gekauft. Er reklamierte, dass der Wagen mehr Sprit verbrauche, als der Hersteller angegeben habe und forderte Schadenersatz. Zwei Gutachten hatten im Prozessverlauf bestätigt, dass der Wagen, dessen Neupreis bei 62.000 Euro lag, etwa neun Prozent mehr Treibstoff pro Kilometer benötigt, als der Autobauer angegeben hatte.
Mercedes-Benz zog laut Gerichtssprecherin in der mündlichen Verhandlung vor dem OLG seine Berufung gegen das für ihn ungünstige Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück und sagte dem Kläger zu, 0,8 Cent pro gefahrenen Kilometer an Entschädigung zu zahlen. Die Entscheidung des OLG über die Verfahrenskosten steht noch aus – unter anderem sind Gutachterkosten in Höhe von 5.000 Euro angefallen.

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