BAG: Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit

VonHagen Döhl

BAG: Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit

Der Arbeitnehmer kann sein Verlangen auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 8 II TzBfG davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Dabei darf der Arbeitnehmer seinen Verteilungswunsch erstmals auf Grund des Ergebnisses der Erörterung nach § 8 III TzBfG äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gebunden.

BAG, Urteil vom 24.06.2008 – 9 AZR 514/07 (

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort