Schadensersatz, PKW

VonHagen Döhl

Schadensersatz, PKW

Ein Schaden, der aufgrund mittlerer Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers entstanden ist, muss von diesem unabhängig von den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung entwickelt hat, nicht ersetzt werden.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste.

Bei der groben Fahrlässigkeit sind auch subjektive, in der Individualität des handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen, den Handelnden muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden treffen.

LAG Köln – 13.08.2007 Sa 370/07

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