Befristung des Arbeitsverhältnisses nach Ausbildungszeit

VonHagen Döhl

Befristung des Arbeitsverhältnisses nach Ausbildungszeit

Ein Arbeitnehmer darf im Anschluss an seiner Ausbildung nur einmal befristet weiterbeschäftigt werden. Eine erneute Befristung nach Ablauf des ersten Arbeitsvertrages ist unwirksam.
(BAG, Urteil v. 10.10.2007 – 7 AZR 795/06)

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