Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitstelle, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 08.05.2008 veröffentlichten Urteil. In diesem Fall könne nicht ohne Weiteres unterstellt werden, der Arbeitsvertrag sei einvernehmlich abgeändert und statt der
Teilzeit- eine Vollzeitbeschäftigung vereinbart worden (Urteil vom 14.11.2007; Az.: 7 Sa 523/07
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