Kein Rechtsschutzbedürfnis gegen Abmahnungen im Mietrecht

VonHagen Döhl

Kein Rechtsschutzbedürfnis gegen Abmahnungen im Mietrecht

Arbeitsrechtlich ist anerkannt, dass gegenüber einer unberechtigten Abmahnung ein Beseitigungsanspruch besteht. Mietrechtlich fehlt es hingegen an einer Rechtsgrundlage.
(BGH, Urteil v. 20.2.2008 – VIII ZR 139/07 = Beck RS 2008, 04544)

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