BAG bejaht Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

VonHagen Döhl

BAG bejaht Prozessführungsbefugnis eines Arbeitnehmers für die Bundesagentur für Arbeit

Die Prozessführungsbefugnis kann nach allgemeinen Grundsätzen des Prozessrechts durch Rechtsgeschäft vom Rechtsträger auf die Prozesspartei übertragen werden, wenn diese ein schutzwürdiges Interesse besitzt, das fremde Recht im eigenen Namen geltend zu machen. Diese Prozessstandschaft ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch bei Vergütungsansprüchen eines Arbeitnehmers möglich, soweit diese wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangen sind (Urteil vom 19.03.2008, Az.: 5 AZR 432/07).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort