Will ein Vermieter die Wärmeversorgung seines Mietshauses auf ein externes Unternehmen übertragen, so muss er dabei das mietrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. So ist er verpflichtet, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.11.2007 klargestellt. Allerdings müssen Mieter die bei Abschluss des Mietvertrags bestehenden Verhältnisse jedenfalls für die erste Zeit hinnehmen (Az.: VIII ZR 243/06).
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