Änderungskündigung: Betriebsschließung wegen Insolvenz als wichtiger Grund

VonHagen Döhl

Änderungskündigung: Betriebsschließung wegen Insolvenz als wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund an sich im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Änderungskündigung mit notwendiger Auslauffrist zur Reduzierung des Entgeltes eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers kann jedenfalls dann vorliegen, wenn die Änderung der Arbeitsbedingungen das Ziel hat, der konkreten Gefahr einer Betriebsschließung wegen Insolvenz zu begegnen.
(BAG, Urteil v. 1.3.2007 – 2 AZR 580/05)

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