BAG: Schadensersatz nach unterbliebener Information über Bestehen einer Unfallversicherung durch Arbeitgeber

VonHagen Döhl

BAG: Schadensersatz nach unterbliebener Information über Bestehen einer Unfallversicherung durch Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer, der über das Bestehen einer zu seinen Gunsten vom Arbeitgeber abgeschlossenen Unfallversicherung nicht aufgeklärt worden ist, kann den durch eine verspätete Geltendmachung eines Anspruches gegen die Versicherung entstehenden Schaden von seinem Arbeitgeber ersetzt verlangen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitgebers entschieden, der seinen Mitarbeiter zudem nicht darüber aufgeklärt hatte, dass er ihm einen Direktanspruch gegen die Versicherung eingeräumt hat (Urteil vom 26.07.2007, Az.: 8 AZR 707/06).

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