Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten

VonHagen Döhl

Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft in Kraft getreten

Mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, das am 01.06.2007 in Kraft getreten ist, ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) umfassend novelliert worden.
Mit der Neuregelung der BRAO werden alle im Zusammenhang mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ihrer Rücknahme und ihrem Widerruf stehenden Aufgaben und Befugnisse einschließlich der Vereidigung von den Landesjustizverwaltungen auf die Rechtsanwaltskammern übertragen. Mit dem Wegfall des so genannten Lokalisationsprinzips entfällt laut Bundesregierung das Verbot zur Errichtung von Zweigstellen. Anwälte könnten künftig ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten.
Das Gesetz stärke zudem die Interessen der Verbraucher: Künftig werde es ein bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführtes und kostenlos von jedermann online einsehbares Verzeichnis aller in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte geben. Dieses Verzeichnis ersetze die bisher bei den Gerichten geführten Anwaltslisten. Die Rechtsanwaltskammern seien künftig berechtigt, bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse den Berufshaftpflichtversicherer des Anwalts zu benennen, wenn ein Verbraucher einen Rechtsanwalt auf Schadensersatz in Anspruch nehmen wolle.

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