EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol ist nicht mit freiem Warenverkehr vereinbar

VonHagen Döhl

EuGH: Schwedisches Einfuhrverbot für Alkohol ist nicht mit freiem Warenverkehr vereinbar

Das Verbot der Einfuhr alkoholischer Getränke durch Privatpersonen nach Schweden stellt einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge eine nicht gerechtfertigte Einschränkung des freien Warenverkehrs dar. Die Maßnahme sei ungeeignet, das Ziel einer allgemeinen Beschränkung des Alkoholkonsums zu erreichen, und stehe außer Verhältnis zu dem Ziel, die Jugend gegen die schädlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums zu schützen, argumentierten die Richter (Urteil vom 05.06.2007, Az.: C-170/04).

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