Der Mieter kann im betreuten Wohnen nicht allein den Dienstleistungsvertrag kündigen, um sich die preiswerte Wohnung in einer öffentlich geförderten Anlage zu erhalten.
(Quelle: BGH-Urteil vom 16.09.2003 – VIII 187/03)
Der Mieter kann im betreuten Wohnen nicht allein den Dienstleistungsvertrag kündigen, um sich die preiswerte Wohnung in einer öffentlich geförderten Anlage zu erhalten.
(Quelle: BGH-Urteil vom 16.09.2003 – VIII 187/03)
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