Ein zum Ablauf der Mindestlaufzeit befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularmietvertrag ist jedenfalls dann wirksam, wenn er für beide Seiten gelten soll.
(Quelle: BGH-Urteil vom 14.07.2004 – VIII ZR 294/03)
Ein zum Ablauf der Mindestlaufzeit befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung im Formularmietvertrag ist jedenfalls dann wirksam, wenn er für beide Seiten gelten soll.
(Quelle: BGH-Urteil vom 14.07.2004 – VIII ZR 294/03)
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