Für die Entscheidung über die Frage, ob der Mieter eine mobile Parabolantenne auf dem Balkon aufstellen darf, kommt es darauf an, inwieweit hierdurch die Außenansicht des Hauses beeinträchtigt wird und welches Interesse der Mieter am Empfang bestimmter nur so empfangbarer Sender hat.
(Quelle: BGH-Urteil vom 19.10.2004 – VIII ZR 327/03)
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