Ist die Regelung über die Fälligkeit in einer Kautionsvereinbarung unwirksam, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kautionsabrede insgesamt zur Folge.
(Quelle: BGH-Urteil vom 17.03.2004 – VIII ZR 166/03)
Ist die Regelung über die Fälligkeit in einer Kautionsvereinbarung unwirksam, hat dies nicht die Unwirksamkeit der Kautionsabrede insgesamt zur Folge.
(Quelle: BGH-Urteil vom 17.03.2004 – VIII ZR 166/03)
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