Ein Pkw ist nur dann als Hausrat zu qualifizieren, wenn er überwiegend der Nutzung zu familiären Zwecken dient.
(OLG Koblenz – 07.07.2005 9 WF 371/05)
Ein Pkw ist nur dann als Hausrat zu qualifizieren, wenn er überwiegend der Nutzung zu familiären Zwecken dient.
(OLG Koblenz – 07.07.2005 9 WF 371/05)
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