Für den Bezug von staatlichem Kindergeld muss ab dem 01.01.2016 die Steuer-Identifikationsnummer der Familienkasse bekannt gegeben werden. Dies ist eine zusätzliche gesetzliche Voraussetzung für den Bezug des Kindergeldes. Das bedeutet, dass der Familienkasse sowohl die eigene als auch die Steuernummer des Kindes schriftlich gemeldet werden muss, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
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