Nachricht | Das Hessische LSG hat entschieden, dass gegenüber einem Berufskraftfahrer, der wegen Alkohols am Steuer seine Fahrerlaubnis und deshalb seinen Job verloren hat, eine Sperrzeit von zwölf Wochen gerechtfertigt ist.
(Hessisches Landessozialgericht L 6 AL 13/08)
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