Wann stellt Baulast keinen Sachmangel dar?

VonHagen Döhl

Wann stellt Baulast keinen Sachmangel dar?

Eine Baulast stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Er ist deshalb auch über das Bestehen einer Baulast zu informieren. Diese Informationspflicht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Baulast für den Käufer in keiner Weise nachteilig ist.
(LG Bochum Entscheidung vom 24.02.2005 – 8 O 445/04)

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