Voraussetzungen für Zuordnung eines Pkws zum Hausrat

VonHagen Döhl

Voraussetzungen für Zuordnung eines Pkws zum Hausrat

Ein Pkw ist Hausrat, wenn er aufgrund gemeinsamer Zweckbestimmung der Ehegatten
für das familiäre und eheliche Zusammenleben genutzt wird und im Wesentlichen nicht
den persönlichen Zwecken nur eines Ehegatten dient: Gemäß § 23b Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 GVG; § 621 Abs. 1 Nr. 7 ZPO ist das Familiengericht ausschließlich zuständig, die Regelung über die Behandlung des Hausrats (hier: Herausgabe eines Pkws) zu treffen.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.08.2009, 9 W 257/09 – 11, 9 W 257/09

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