Vertragsrecht: Verfallklausel bei Geschenkgutscheinen

VonHagen Döhl

Vertragsrecht: Verfallklausel bei Geschenkgutscheinen

Eine Verfallklausel für Geschenkgutscheine, der zu Folge deren Gültigkeit auf ein Jahr ab dem Ausstellungsdatum beschränkt sein soll, ist als AGB kontrollfähig und verstößt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Beschenkte nicht Vertragspartner des Klauselverwenders ist, gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, da insoweit auch die Interessen solcher Dritter einzubeziehen sind, die Rechte aus dem Vertrag herleiten oder durch diesen unmittelbar berechtigt sein können.
(OLG München, Urteil v. 17.1.2008 – 29 U 3139/07 [= MMR 2008, 181])

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