Versorgungsausgleich – Kündigung der Lebensversicherung

VonHagen Döhl

Versorgungsausgleich – Kündigung der Lebensversicherung

In dem vorliegenden Fall hatte der ausgleichsberechtigte Ehegatte im Zusammenhang mit der  Ehescheidung  und  dem  mit  der  Ehescheidung  einhergehenden  Versorgungsausgleich treuwidrig seine Lebensversicherungen gekündigt, die er während der Ehezeit angespart hat.

Der Ehegatte schmälerte somit seine Rentenanwartschaften und sollte über den im Rahmen der Ehescheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften von dem anderen Ehepartner übertragen erhalten. Dieser ausgleichspflichtige Ehegatte berief sich auf eine grobe Unbilligkeit und beantragte den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Diesem Antrag gab das OLG Köln statt und sah in der Schmälerung der Rentenanwartschaften des ausgleichsberechtigten Ehegatten  durch  Kündigung  seiner  Lebensversicherung  eine  grobe Unbilligkeit, so dass der Versorgungsausgleich antragsgemäß nicht durchgeführt wurde. 

(OLG Köln, 4. ZS – FamS – Beschluss vom 02.05.2013, Aktenzeichen II – 4 UF 33/13).

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