Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein ernsthafter Testierwillen nicht feststellbar sein kann, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. (OLG Hamm 5.01.2016 10 W 153/15)
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