Unwirksame AGB-Klauseln des Auftraggebers im Bauvertrag

VonHagen Döhl

Unwirksame AGB-Klauseln des Auftraggebers im Bauvertrag

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftraggeber ohne besonderen Grund kündigt, wenn nachteilig den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen ist und unwirksam – § 307 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Die Verweisung in einem Einheitspreisvertrag zwischen dem Auftraggeber (Generalunternehmer) und seinem Auftragnehmer (Nachunternehmer) auf Bedingungen eines Pauschalpreisvertrages zwischen dem Generalunternehmer und seinem Auftraggeber, die eine Beschränkung des Werklohnes für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Leistung vorsehen, kann überraschend sein – § 305c Abs. 1 BGB.
(BGH, Urteil v. 12.7.2007 – VII ZR 154/06)

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