Unterhaltsversagung wegen Pflichtverletzungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten

VonHagen Döhl

Unterhaltsversagung wegen Pflichtverletzungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten

Das OLG Brandenburg sah in der Gesamtbetrachtung die einzelnen Pflichtverletzungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltspflichtigen als so schwerwiegend an, dass es zu einer Unterhaltsversagung führte.

Konkret hatte hier der unterhaltsbegehrende Ehegatte entgegen vorheriger anderweitiger Absprachen gemeinsam eingegangene Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt und überdies von einem gemeinsamen Konto Geldbeträge über den ihm zustehenden Anteil hinweg abgehoben und darüber hinaus Zinseinkünfte, die er erzielte, in einem Unterhaltsverfahren verschwiegen.

Das Gericht ging davon aus, dass jede einzelne Pflichtverletzung zwar nicht besonders schwerwiegend ist, aber aus der Gesamtbetrachtung der hier vorliegenden mehreren Pflichtverletzungen insgesamt eine grobe Unbilligkeit zu verzeichnen ist, die zu einer Versagung des Unterhaltsanspruchs des unterhaltsbegehrenden Ehegatten führte.

(OLG Brandenburg, 15 UF 109/12)

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