Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
(BGH 7. Zivilsenat 10.04.2014 VII ZR 241/13)
Der BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann.
(BGH 7. Zivilsenat 10.04.2014 VII ZR 241/13)
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