Schadenersatzpflicht der Hausverwaltung bei Verwendung ungültiger Mietvertragsklauseln

VonHagen Döhl

Schadenersatzpflicht der Hausverwaltung bei Verwendung ungültiger Mietvertragsklauseln

Eine Hausverwaltung darf keine Klauseln in Mietverträgen verwenden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unwirksam sind – wie etwa einige Schönheitsreparaturklauseln. Tut sie es dennoch, ist sie dem Vermieter zu Schadenersatz verpflichtet.
(Kammergericht Berlin KG 3 U 3/06)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort