OLG Koblenz: Bauunternehmer darf in AGB für Kündigung des Hausbauvertrags Schadenspauschale von 15 Prozent vorsehen

VonHagen Döhl

OLG Koblenz: Bauunternehmer darf in AGB für Kündigung des Hausbauvertrags Schadenspauschale von 15 Prozent vorsehen

Der Anbieter eines Ausbauhauses kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der Kündigung durch den Kunden eine Vergütungspauschale in Höhe von 15 Prozent des Baupreises für seine entstandenen Aufwendungen und entgangenen Gewinn festlegen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 27.08.2010 entschieden, im Hinblick auf abweichende obergerichtliche Rechtsprechung aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (Az.: 8 U 1030/09).

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