Der Zugang eines Telefaxschreibens kann im Einzelfall durch Vorlage des Sendeberichts mit „OK“-Vermerk bewiesen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Empfänger Kaufmann ist.
Entscheidung vom 30.09.2008 – 12 U 65/08
Der Zugang eines Telefaxschreibens kann im Einzelfall durch Vorlage des Sendeberichts mit „OK“-Vermerk bewiesen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Empfänger Kaufmann ist.
Entscheidung vom 30.09.2008 – 12 U 65/08
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