OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgangsrecht mit Familienhund nach Trennung

VonHagen Döhl

OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgangsrecht mit Familienhund nach Trennung

Ein getrennt lebender Ehegatte hat nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm keinen rechtlichen Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem beim anderen Ehegatten lebenden Hund, der während der Ehezeit angeschafft wurde. Insbesondere die Regelungen über das Umgangsrecht mit dem Kind könnten nicht entsprechend angewendet werden. Denn bei diesen Bestimmungen gehe es in erster Linie um das Wohl des Kindes und nicht um die emotionalen Bedürfnisse des anderen Ehegatten, so das Gericht (Beschluss vom 25.11.2010, Az.: II-10 WF 240/10).

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