Notwendiger Selbstbehalt bei neuer Lebensgemeinschaft oder Ehe

VonHagen Döhl

Notwendiger Selbstbehalt bei neuer Lebensgemeinschaft oder Ehe

Erspart sich der Unterhaltsschuldner im Rahmen einer neuen Lebensgemeinschaft Lebenshaltungskosten, kann sein Selbstbehalt bis an die Grenze des sozialhilferechtlichen Bedarfs herabgesetzt werden.
(BGB Urteil vom 9.01.2008 – XII ZR 170/05)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort