Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sollen in Zukunft selbst entscheiden können, nach welchem Landesrecht sie sich scheiden lassen wollen.
Neben Deutschland beteiligen sich 13 andere Mitgliedstaaten an den neuen Scheidungsregeln. Damit wird erstmals in der Geschichte der EU das Verfahren der Verstärkte Zusammenarbeit angewendet.
Das Verfahren ermöglicht einer Gruppe von mindestens neun Ländern im Alleingang Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Einigung aller 27 Mitgliedstaaten nicht möglich ist. Im vorliegenden Fall haben sich 14 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn) zusammengetan, um eine Regelung zu treffen, die gemischt-nationalen Ehepaaren Rechtssicherheit verspricht. Gleichzeitig soll sie einem „Wettlauf zu den Gerichten“ vorbeugen, der mit emotional und finanziell belastenden Verfahren verbunden wäre. Die 14 Mitgliedsländer müssen die Verordnung einstimmig im Rat beschließen und das Europäische Parlament konsultieren, bevor sie in Kraft treten kann.
(Europäische Kommission 5.8.2010)
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