Auch in Sachsen gilt seit dem 01.01.2009 eine neue Unterhaltstabelle mit geringfügig veränderten Bedarfssätzen für den Kindesunterhalt. Hintergrund der Änderungen ist zum einen die durch Gesetz vom 22.12.2008 vorgenommene Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG), zum anderen die Erhöhung des Kindergeldes.
Als Folge dieser Änderungen werden zum gleichen Zeitpunkt bundeseinheitlich auch die Tabellen zum Kindesunterhalt neu gefasst. Über die entsprechend der Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2009 auch in Sachsen geltenden Bedarfsbeträge sollten sich Unterhaltsberechtigte, wie auch Unterhaltspflichtige beraten lassen.
Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichtes Dresden erarbeiteten Unterhaltsleitlinien dienen dem Ziel, die Rechtsanwendung möglichst zu vereinheitlichen, stellen aber keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss. In ihrem Aufbau folgen sie der bundeseinheitlichen Leitlinienstruktur.
Der Wortlaut der seit Januar 2009 geltenden Unterhaltsleitlinien für Sachsen kann in der Datenbank des Internetangebotes der Rechtsanwälte Döhl & Kollegen eingesehen werden.
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