Nebentätigkeitsverpflichtung des Unterhaltsschuldners auch bei Vollzeitbeschäftigung?

VonHagen Döhl

Nebentätigkeitsverpflichtung des Unterhaltsschuldners auch bei Vollzeitbeschäftigung?

Übt der Unterhaltsverpflichtete eine Vollzeitbeschäftigung aus, kann die Ausübung einer zusätzlichen Nebentätigkeit nicht angesonnen werden.
(OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.02.2011 – 9 WF 123/10).

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