Nachunternehmerleistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

VonHagen Döhl

Nachunternehmerleistung mangelhaft: GU kann Zahlung (immer) verweigern!

Dem Hauptunternehmer steht das Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln der Werkleistung des Nachunternehmers grundsätzlich unabhängig davon zu, ob er die gleiche Leistung seinem Besteller versprochen und geleistet hat, und auch unabhängig davon, ob der Besteller ihm zustehende Ansprüche seinerseits geltend macht.

(BGH  Urteil vom 01.08.2013 Az. VII ZR 75/11)

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