Mindeststreitwert bei Berufungen soll von 600 auf 1000 Euro steigen

VonHagen Döhl

Mindeststreitwert bei Berufungen soll von 600 auf 1000 Euro steigen

Der Bundesrat möchte den Mindeststreitwert in Verfahren vor Zivilgerichten und Arbeitsgerichten von 600 Euro auf 1000 Euro anheben.

Dies sieht ein Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/2149 – PDF, 92 KB) zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes vor. Nach Meinung der Länderkammer übersteigen die Kosten des Rechtsstreits oft die Höhe des Streitwerts. Angesichts der Tatsache, dass die personellen und sachlichen Ressourcen vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel begrenzt seien, gelte es, Entlastung zu schaffen, wo dies möglich und verfassungsrechtlich zulässig sei. Den gleichen Vorstoß hatte der Bundesrat in der vergangenen Legislaturperiode unternommen (BT-Drs. 16/6970 – PDF, 164 KB).

Wie die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme mitteilt, ist sie bereit, die Länder durch die Änderungen von Verfahrensregeln bei der notwendigen Konsolidierung ihrer öffentlichen Haushalte zu unterstützen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dürften aber das berechtigte Interesse der Bürger an einem „effektiven Rechtsschutz im gerichtlichen Verfahren nicht unangemessen beeinträchtigen“. Seit 2001 sei die Zahl der Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte bereits um 30% zurückgegangen. Die Berufungsgerichte seien durch die Reform des Zivilprozesses schon jetzt spürbar entlastet worden. Deshalb hätten die Länder seit 2002 mehr als 150 Richterstellen bei der Berufungsgerichten abgebaut. Die Notwendigkeit weiterer Einsparungen sei vor diesem Hintergrund und angesichts der Gefahren für ein „ausgewogenes Rechtsschutzsystem“ sorgfältig zu prüfen.

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