Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen und durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit den von ihnen getrennt lebenden Kindern zusätzliche Kosten haben, grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass dieser Mehrbedarf beim Arbeitslosengeld II berücksichtigt wird.
Die Heranziehung einer Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs kommt hierbei jedoch nicht in Betracht.
Vgl.: Bundessozialgericht, Urteil des 14. Senates vom 04.06.2014, Aktenzeichen B 14 AS 30/13 R
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