Leicht modifizierte Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.04.2010

VonHagen Döhl

Leicht modifizierte Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden ab 01.04.2010

Die Familiensenate des OLG Dresden haben im Interesse einer weitgehend einheitlichen bundesweiten Handhabung die Unterhaltsleitlinien zum 01.04.2010 nochmals leicht modifiziert.

Die Zahlbeträge der Unterhaltstabelle sind unverändert geblieben. Die Tabellensätze gelten aber nunmehr grundsätzlich für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete zwei (früher: drei) Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten können im Einzelfall Zu- oder Abschläge vorgenommen werden.

Darüber hinaus können bei der Berechnung des verfügbaren Einkommens Kosten für die berufsbedingte Nutzung eines Kfz i.H.v. 0,30 € (bisher 0,27 €) pro gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.

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