Wird der Auftraggeber eines Vertragsverhältnisses mit einer unberechtigten Forderung überzogen und beauftragt er zu deren Abwehr einen Anwalt, so kann er diese Kosten als Schadenersatz aus Vertragsverletzung gegen den Auftragnehmer geltend machen.
(BGH, Urteil vom 05.06.2014 – IX ZR 137/12)
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