Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

VonHagen Döhl

Keine Mängelgewährleistung bei Schwarzgeldabrede für Handwerkerleistungen

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Auftraggeber, der vereinbart, dass Handwerkerleistungen ohne Rechnung erbracht werden sollen (sog. Schwarzgeldabrede), keine Gewährleistungsrechte vor Gericht geltend machen kann.
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht 1. Zivilsenat  07.02.2013  1 U 105/1)

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