Keine Kostentragung eines Bürgers für Bebauungsplanaufstellung

VonHagen Döhl

Keine Kostentragung eines Bürgers für Bebauungsplanaufstellung

Das VG Koblenz hat entschieden, dass eine Kommune nicht die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans von einem Bürger verlangen kann, auch wenn zwischen diesen zuvor vertraglich die Aufstellung des Plans gegen Übernahme der Kosten vereinbart worden war.
(VG Koblenz 7 K 910/10.KO)

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