Keine Körperverletzung bei aus dem Raum führen eines Schülers

VonHagen Döhl

Keine Körperverletzung bei aus dem Raum führen eines Schülers

Ein Lehrer, der einen Schüler ohne Züchtigungsabsicht zur Durchsetzung der nicht befolgten Anweisung den Raum zu verlassen, am Arm ergreift, begeht keine vorsätzliche Körperverletzung.
(LG Berlin, Beschluss vom 18.12.2009, 518 Qs 60/09)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort