Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Verein der Rheinlandliga nicht für die Verletzung eines gegnerischen Spielers haftet, der nach einem Zweikampf gegen ein 4,50 m hinter dem Spielfeld abgelegtes Trainingstor gestoßen ist und dabei unter anderem einen Kreuzbandriss erlitten hat.
OLG Koblenz 5 U 423/12
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