Kein Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht

VonHagen Döhl

Kein Schmerzensgeld nach Unfall im Chemieunterricht

Das OLG Oldenburg hat klargestellt, dass der Gesetzgeber bei einem Schulunfall die Zahlung eines Schmerzensgeldes bewusst ausgeschlossen hat, um den Schulfrieden nicht zu stören.
(OLG Oldenburg (Oldenburg) 6. Zivilsenat  21.05.2015  6 U 34/15)

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