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VonHagen Döhl

Foulspiel – Der Videobeweis im sportgerichtlichen Verfahren

Im Mannschaftsport, insbesondere im Ballsport, ist es für Vereine bedeutend, ob und wie Spielregelverstöße geahndet werden, weil die Personaldecke oft nicht so dick ist und auch auf Stammkräfte ungern verzichtet wird. Hierbei sind zu unterscheiden:

Einerseits die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die grundsätzlich nicht angreifbar ist, weil dies den flüssigen Spielbetrieb stören würde – so zumindest die noch vorherrschende Meinung.

Andererseits die sportgerichtliche Entscheidung wie im Falle eines Feldverweises wegen groben Foulspiels. Hier entscheidet das Sportgericht über die Spielsperrendauer. Videoaufnahmen können dabei entscheidend sein. Ein prominentes Beispiel: Filip Trojan, ein Spieler der SG Dynamo Dresden, wurde im Fußballspiel gegen den VfR Aalen wegen vermeintlichem Foulspiel des Feldes verwiesen. Anhand der Fernsehbilder sah das Sportgericht, dass Trojan nicht einmal in der Nähe des Gefoulten war und sprach keine Sperre aus. Nun ist es zugegebenermaßen so, dass Bundesligapartien natürlich professionell aufgezeichnet werden. Doch auch im Amateurbereich werden Spiele z.B. für spätere mannschaftsinterne Analysen – freilich eher laienhaft – gefilmt. Aber auch diese Laienaufnahmen können bedeutend für ein sportgerichtliches Verfahren sein. In einem jüngst entschiedenen Fall vor den Sportgerichten des Westlausitzer Fußballverbandes, der eine rote Karte für einen Spieler eines regionalen Vereins betraf, erhielt der „Übeltäter“ zunächst durch das Sportgericht eine Sperre von 6 Spielen, weil der Spielbericht des Schiedsrichters aussagte, der Spieler sei übertrieben rücksichtslos eingestiegen. Zufälligerweise wurde die Partie vom Spielfeldrand aus aufgenommen. Gegen die Entscheidung des Sportgerichts wurde Berufung beim Verbandsgericht eingelegt und das Video als DVD zum Beweis angeboten. Das Gericht urteilte, die Aufnahmen zeigen, dass eine Sperre von 3 Spielen angemessen ist. So konnte die Sperre des Spielers immerhin halbiert werden. Ohne die Videoaufnahme wäre es wohl deutlich schwieriger, aber auch nicht unmöglich gewesen, die Berufung erfolgreich zu führen. Im Zweifel ist für Vereine in jedem Fall der Gang zum sportrechtlich versierten Rechtsanwalt sinnvoll.